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Zum anderen sollten man seinen Arbeitgeber im Hauptberuf darüber informieren. Dieser wird im Standardfall nichts dagegen haben, sofern man durch das Gewerbe nicht zum Wettbewerber wird und man aufgrund des Nebenberufs nicht müde oder unmotiviert zur Arbeit erscheint. Man sollte seinem Arbeitgeber auch nicht das Gefühl vermitteln, während der Arbeitszeit Aktivitäten für den Nebenberuf auszuüben. Der Normalfall ist, die Tätigkeiten für den Nebenberuf nach Beendigung des Hauptberufs am Abend zu erledigen. Das bedeutet in dieser Zeit natürlich Überstunden und nicht selten arbeitet man dann 10 bis 11 Stunden täglich und teilweise auch am Wochenende. Das kann in vielen Fällen zu einer größeren Herausforderung werden, sich abends nicht unbedingt nur dem Partner oder der Familie widmen zu können oder einfach Freizeit zu haben. Daher ist dieser Zustand nur als Übergangslösung möglich. Wer mehr als zwei bis drei Jahre diese Doppelt- oder Mehrfachbelastung auf sich nimmt, fühlt sich häufig müde und mit der Zeit auch kraft- und ideenlos. Das wirkt sich sowohl im Haupt- als auch beim Nebenberuf negativ aus. Nach ein bis zwei Jahren wird man aber herausgefunden haben, ob die Selbständigkeit Früchte trägt und das Geschäftsmodell erfolgreich und rentabel sein kann. Falls es sich lohnen sollte, ist der anschließend übliche Werdegang den einstigen Hauptberuf nur noch in Teilzeit auszuüben und nach einiger Zeit sich komplett auf die Selbständigkeit zu konzentrieren. Selbst wenn die Kombination Hauptberuf als Angestellter und nebenberufliche Selbstständigkeit ein besonderes Engagement mit häufigen langen Arbeitstagen und Entbehrungen in der Freizeit einfordert, ist diese Möglichkeit dennoch aus folgenden Gründen komfortabel.
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